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Kommentar »Schiffe im Schatten des Krieges« Artur Pech Ein Ereignis am 13. Mai 2025 fand zumindest zunächst keine größere mediale Aufmerksamkeit. Ein Tankschiff fuhr durch die Ostsee und steuerte einen russischen Hafen an. Nach der langläufigen medialen Berichterstattung gehört es wegen dieses einfachen Sachverhalts zur russischen »Schattenflotte«. Letzteres ist ein Begriff aus dem Arsenal der kognitiven Kriegführung. Er soll den Eindruck erwecken, dass Schiffe, die nicht dem Willen des »Wertewesten«, also der G7, der EU und von deren Verbündeten gehorchen und davon unbeeindruckt russisches Öl transportieren, irgendwie rechtswidrig handeln und es deshalb rechtens sei, dagegen vorzugehen, letztlich auch Gewalt anzuwenden. Im Kampf um »Russlands Entmachtung« – so der Titel einer im Mai veröffentlichten EU-Studie – spielt die Bekämpfung dieser »Schattenflotte« eine zentrale Rolle – nicht nur in der Ostsee. Und da wurde am 13. Mai eine gefährliche Schwelle überschritten. Der Tanker »Jaguar« fuhr in internationalen Gewässern, außerhalb des Hoheitsgebiets angrenzender Staaten und wurde von der Estnischen Küstenwache aufgefordert, seinen Kurs zu ändern und in das Hoheitsgebiet Estlands einzulaufen. Dort hätten dann die formalen Voraussetzungen bestanden, gegen Schiff und Besatzung vorzugehen. Ähnliches war schon durch Finnland praktiziert worden. Beteiligt waren am 13. Mai mehrere Schiffe und Kampfflugzeuge. Die Besatzung des Tankers tat der Küstenwache den Gefallen nicht und hielt Kurs. Wohl kaum zufällig tauchte zu dieser Zeit ein russisches Kampfflugzeug über dem Schiff auf. Im Falle von Gewaltanwendung gegen den Tanker lag also die Gefahr einer bewaffneten Konfrontation buchstäblich in der Luft. Selbst die Frankfurter Allgemeine gestand am 27. Mai ein, dass »die Gefahr einer militärischen Eskalation besteht«, weil »estnisches Militär einen Öltanker unter der Flagge Gabuns aufzuhalten« versuchte. Und mit Blick auf das russische Flugzeug: »In den NATO-Raum einzudringen, ist ein Statement.« Wobei zu ergänzen ist: Der Begriff »Nato-Raum« für die gesamte Ostsee ist eine rechtswidrige Anmaßung, denn er schließt den Luftraum und Seegebiete außerhalb des Hoheitsgebietes der Nato-Staaten ein. Aggressiv ist in diesem Sprech natürlich nicht das anmaßende Vorgehen gegen Schiffe, die ihr Recht auf freie Schifffahrt wahrnehmen, sondern ein Verhalten, dass sich diese Eingriffe nicht gefallen lässt. Nun können die EU und andere Verbündete der Ukraine durchaus Rechtsvorschriften für Sanktionen gegen Russland erlassen und in ihrem Machtbereich deren Einhaltung erzwingen. Versuche allerdings, dass über diese Grenze hinaus zu tun, sind mit dem Völkerrecht nicht zu vereinbaren. Auch deshalb wird lieber von einer »regelbasierten Ordnung« gesprochen. Im Falle der gewaltsamen Unterbindung von Öltransporten aus russischen Häfen würden Sanktionen zur Blockade. Und das ist nach dem Völkerrecht eine Kriegshandlung. Das dürfte mindestens einem Teil derer, die danach rufen, bewusst sein. Die gewaltsame Unterbindung des russischen Seehandels liefe auf einen direkten Eintritt in den Krieg hinaus. Also wird nach Vorwänden gesucht. Die bisher beliebtesten waren Unterseekabel, Umweltgefährdungen, Schiffsversicherungen außerhalb der Reichweite westlicher Versicherer o. ä. Derartige Einlassungen gibt es nicht nur von der EU oder der Nato, sondern auch von ziemlich weit links. Da wird dann durchaus auch eingestanden, dass es nicht um die Umwelt oder um Unterseekabel geht, sondern um die Durchsetzung der Sanktionen, um den Kampf gegen Russland. So wird nebenbei die Ostsee zum Nato-Meer und die – völkerrechtlich nicht zu beanstande Bewegung russischer Flugzeuge über der offenen See – zum »Eindringen in den Nato-Luftraum«. Die – um es zurückhaltend auszudrücken – Begegnung von russischen und Nato-Flugzeugen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Versuch, Sanktionen durchzusetzen, macht deutlich, wa
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Dettagli

2025
Tedesco
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Reflowable
9783961703937
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